Allgemeine Geschäfts- und Lizenzbedingungen
der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG, Bäckerstraße 5, 21244 Buchholz
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung regeln die Vertragsbeziehung zwischen der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG und Personen, die bei der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG Software bestellen („Kunde“). Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG und der Kunde werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
2. Der Kunde sichert zu, dass es sich bei ihm um eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft handelt, die vorliegend den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
3. Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien bestehen nicht. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; dies gilt auch dann, wenn die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die in Katalogen, Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein Angebot von der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG dar.
2. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden bestellte Software dar. Wenn der Kunde eine Bestellung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er von der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten zur Bestellung aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Bestellung bei ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG eingegangen ist.
3. Der Kunde ist 14 Tage ab Eingang seiner Bestellung bei ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG an diese gebunden.
4. Ein Vertrag zwischen ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG und dem Kunden über die bestelle Software kommt erst dann zustande, wenn die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG die Bestellung durch eine weitere E-Mail oder per Telefax oder Post an den Kunden annimmt (Annahmeerklärung) oder ihr durch Übermittlung eines Aktivierungskeys für die bestellt Software nachkommt. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG behält sich vor, das Angebot nur bezüglich eines Teils der bestellten Software anzunehmen. Über Software, die nicht in der Annahmeerklärung aufgeführt ist oder für die dem Kunden kein Aktivierungskey übermittelt wurde, kommt kein Vertrag zustande.
§ 3 Übergabe und Download der Software
1. Die Übergabe der Software erfolgt durch Übermittlung eines Links zum Download oder durch Übergabe eines Datenträgers (z.B. CD, USB-Stick) auf dem sich die Software befindet, sowie durch Übermittlung eines Aktivierungskeys für die bestellte Software an die vom Kunden in dessen Bestellung angegebene Adresse.
2. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
§ 4 Lizenz
1. ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG verfügt über alle urheberrechtlichen ausschließlichen Nutzungsrechte und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software und ist ausschließlich zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an der Software berechtigt. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG behält sich an der Software alle Rechte vor, sofern diese dem Kunden in diesen allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt worden sind. Soweit dem Kunden Open Source Software überlassen wird, gelten abweichend von den vorliegenden Bedingungen, die der jeweiligen Open Source Software zugrunde liegenden Lizenzbedingungen. Der Kunde kann online unter http://www.elbjungs-software.de/thirdparty einsehen, welche Open Source Software bei der Erstellung der Softwareprodukte der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG verwendet wurde, und die jeweiligen Lizenzbedingungen einsehen und speichern.
2. Softwareüberlassung auf Dauer
a) Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der Software, und an zur Verfügung gestellten Updates, ein (nachfolgend „Lizenz“). Die Lizenz berechtigt den Kunden, die Software im Objektcode auf einem Computer zu installieren und zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu nutzen. Die Anzahl der Benutzer die gleichzeitig mit der Software arbeiten können, richtet sich hierbei nach der Anzahl der Lizenzen, die der Kunde im Rahmen der Bestellung bei der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG erworben hat.
b) Dem Kunden ist es insb. untersagt, die Software ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten oder anderweitig umzugestalten, die Software unterzulizenzieren oder die Software drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben, einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung in der Weise, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dem Kunden ist es ferner untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln („Reverse Engineering), es sei denn, der Kunde ist hierzu nach einschlägigem zwingenden Urheberrecht berechtigt.
c) Alle Rechte am Quellcode der Software stehen ausschließlich ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG zu. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Zugriff auf den Quellcode oder Herausgabe des Quellcodes. § 69e Urheberrechtsgesetz bleibt unberührt.
d) Die Lizenz ist unübertragbar; ausgenommen hiervon ist die Weitergabe der vom Kunden heruntergeladenen Programmkopie der Software, sofern der Kunde die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar macht.
3. Softwareüberlassung auf Zeit
a) Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, das überlassene Programm und zur Verfügung gestellte Updates im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der Software zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befristet für die Dauer des Vertrages zu nutzen.
b) Die Anzahl der Benutzer die gleichzeitig berechtigt sind, die Software zu benutzen, richtet sich nach der Anzahl der Lizenzen, die der Kunde im Rahmen der Bestellung bei der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG ausgewählt hat.
c) Der Kunde ist zur Vervielfältigung des Programms sowie der Dokumentation berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist.
d) Der Kunde ist berechtigt, Kopien des Programms zu erstellen, soweit diese zur Sicherung der künftigen Nutzung des Programms sowie zu Zwecken einer den betrieblichen Anforderungen des Kunden entsprechenden Datensicherung und Archivierung erforderlich sind.
e) Der Kunde ist verpflichtet, der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG auf Anfrage über Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten.
f) Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programm-Codes unter den Voraussetzungen des § 69 d Abs. 1 UrhG bleibt unberührt.
g) Sonstige Vervielfältigungen sind unzulässig.
h) Umarbeitungen des Programms; Dekompilierung
aa) Der Kunde darf keine Umarbeitungen an dem Programm vornehmen, es sei denn, diese sind für die bestimmungsgemäße Benutzung erforderlich. Eine Umarbeitung ist zulässig, wenn sie für die Beseitigung eines Mangels notwendig ist und die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG sich mit der Berichtigung des Mangels in Verzug befindet, die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG die Mängelbeseitigung unberechtigt ablehnt oder aus sonstigen, ihrem Verantwortungsbereich zuzurechnenden Gründen zur unverzüglichen Mängelbeseitigung außerstande ist. Eine Umarbeitung ist auch zulässig, wenn sie zur Behebung von Kompatibilitätsproblemen beim Zusammenwirken des Programms mit anderen vom Kunden benötigten Programmen erforderlich ist, und die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG nicht bereit oder in der Lage ist, diese gegen eine angemessene marktübliche Vergütung zu beseitigen.
bb) Der Kunde darf mit Maßnahmen nach aa) keine Dritten beauftragen, die Wettbewerber der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG sind, sofern er nicht nachweist, dass die Gefahr der Preisgabe wichtiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG (insbesondere von Funktionen und Design des Programms) ausgeschlossen ist.
cc) Die Dekompilierung des Programms ist nur zulässig, wenn die in § 69 e Abs. 1 UrhG genannten Voraussetzungen und Bedingungen vorliegen. Die hierdurch gewonnenen Informationen dürfen nicht entgegen den Maßgaben von § 69 e Abs. 2 UrhG verwendet bzw. weitergegeben werden.
dd) Kennzeichnungen der Software, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
i) Überlassung der Software an Dritte
aa) Der Kunde ist ohne Erlaubnis der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG nicht berechtigt, die Software Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu veräußern oder zu vermieten.
bb) Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.
§ 5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Software gesichert aufzubewahren, so dass ein unberechtigter Zugang bzw. unzulässiges Kopieren verhindert wird.
2. Dem Kunden ist es untersagt, technische Maßnahmen zum Schutz der Software zu umgehen.
3. Bei der Softwareüberlassung auf Dauer hat der Kunde im Fall der Weitergabe der Programmkopien der Software, die auf seinem Computer installierte Programmkopie zum Zeitpunkt der Weitergabe unbrauchbar machen und der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG Namen und Adresse des Empfängers der Software mitteilen.
4. Bei der Softwareüberlassung auf Zeit ist der Kunde verpflichtet, der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG Mängel der Software unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG weiterleiten.
5. Der Kunde wird in regelmäßigen Abständen eventuell vorhandene Updates für die Software vom Server der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG laden und installieren.
§ 6 Vergütung, Aufrechnungsverbot
1. Es gelten die in Katalogen, Anzeigen und/oder Internetseiten von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG angegebenen, jeweils aktuellen Preise. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw. Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Softwareprodukte in den Katalogen, Anzeigen und der Internetseite von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG gemäß entsprechender Beschreibung.
2. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 7 Mängelrechte bei Softwareüberlassung auf Dauer
1. ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG gewährleistet während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der Spezifikation der Software entspricht.
2. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG gewährleistet nicht, dass die Software den Anforderungen des Kunden entspricht. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung der Software für einen bestimmten Zweck, sofern in der Spezifikation der Software nichts anderes bestimmt ist. Ebenso übernimmt die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG keine Gewährleistung für Funktionsbeeinträchtigungen, die aus Mängeln der Hardware bzw. unpassender Spezifikation der Hardware in Bezug auf die Software, einer mangelhaften Internetanbindung des Systems des Kunden, Fehlbedienungen, schadhaften Daten oder sonstigen, aus der Sphäre des Kunden stammenden Gründen resultieren. In der Spezifikation der Software oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.
3. Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG nach eigener Wahl Mängel der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Software beheben. ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG stehen zwei Versuche zur Nachbesserung zu. Gelingt es ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG nicht, die Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, ist der Kunde zur Reduzierung der Vergütung („Minderung) berechtigt. Sollte es sich um einen wesentlichen Mangel handeln, ist der Kunde statt zur Minderung auch zum Rücktritt berechtigt.
4. Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,
wenn er die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder
wenn er die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG modifiziert oder verändert, oder
wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Software mit Programmen genutzt wurde, die mit der Software nicht kompatibel sind,
es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Software zurückzuführen ist.
5. Sofern dem Kunden aufgrund Gewährleistung ein Anspruch auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung des nachstehenden § 10.
§ 8 Mängelrechte bei Softwareüberlassung auf Zeit
1. Die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben. Entspricht die die Software nicht den Anforderungen des Kunden, liegt kein Mangel vor.
2. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KGs durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
3. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
4. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG Änderungen an der Software vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
Weiter sind Mängelrechte ausgeschlossen bei Funktionsbeeinträchtigungen, die aus Mängeln der Hardware bzw. unpassender Spezifikation der Hardware in Bezug auf die Software, einer mangelhaften Internetanbindung des Systems des Kunden, Fehlbedienungen, schadhaften Daten oder sonstigen, aus der Sphäre des Kunden stammenden Gründen resultieren.
§ 9 Vertragslaufzeit bei Überlassung auf Zeit
1. Das Mietverhältnis beginnt mit Aktivierung der Software, spätestens jedoch zwei Wochen, nachdem der Kunde von der ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG die Software und den Aktivierungskey erhalten hat, und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Es verlängert sich, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von drei Monat gekündigt wird, automatisch um weitere 12 Monate.
2. Die Kündigungsrechte des Kunden nach § 8 Abs. 3 sowie nach § 9 Abs. 3 dieses Vertrages bleiben unberührt.
3. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses wird die Software durch die ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG automatisch deaktiviert. Eine Nutzung der Software ist dann nicht mehr möglich.
6. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
§ 10 Haftung
1. ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG liegen.
2. ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.
3. Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder sofern es sich um schuldhaft von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG arglistig verschwiegen wurde. Eine „Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
4. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5. Eine weitergehende Haftung von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unberührt.
§ 11 Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
§ 12 Gerichtsstand
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von ELBJUNGS SOFTWARE GMBH & CO. KG.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.